1. Entsendungen zu vorübergehender Arbeit nach Österreich
Entsendung
Lohn- und Sozialdumping
Vorübergehend im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses aus EU-, EWR-Staaten und der Schweiz zu Arbeiten nach Österreich entsandte Arbeitnehmer unterliegen an sich weiterhin dem Arbeitsrecht des Entsendestaates und nicht dem österreichischen Arbeitsrecht.
