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H. Individual- und kollektivrechtliche Grundsatzhinweise (Schrank)

92. LfgJuli 2023

 

Betriebsübergang

65
Alle Arbeitnehmerrechte im Zusammenhang mit Betriebsübergängen sind relativ bzw. absolut zwingender Natur.

Sie sind daher durch Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung nicht beschränkbar.

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