Schrank, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (92. Lfg 2023) Was gilt hinsichtlich der Betriebsräte und Betriebsratsmandate bei unternehmensübergreifenden Umstrukturierungen? Rz 6767
Geht ein ganzer Betrieb auf einen neuen Inhaber über, bleibt der Betriebsrat unverändert in seiner Funktion, dies auch bei Konkurserwerb, sofern der Betrieb unter Identitätswahrung fortgesetzt wird (OGH LE-AS 27.7.1.Nr.1).