Trotz Schutzklauseln und Schutz der arbeitsvertraglichen Ansprüche kann es zu Verschlechterungen der
kollektivrechtlichen Arbeitsbedingungen (also gegenüber jenen im normativ geltenden Kollektivvertrag oder in echten Betriebsvereinbarungen) kommen, sei es durch den
Wechsel des Kollektivvertrages (mit der Folge des Entfalls bloß kollektivvertragsermächtigter Betriebsvereinbarungen), sei es bei Eingliederungen durch den
Vorrang der (echten) Betriebsvereinbarungen des aufnehmenden Betriebes.