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G. Begünstigte Selbstkündigung bei wesentlicher kollektivrechtlicher Verschlechterung? (Schrank)

92. LfgJuli 2023

 

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Trotz Schutzklauseln und Schutz der arbeitsvertraglichen Ansprüche kann es zu Verschlechterungen der kollektivrechtlichen Arbeitsbedingungen (also gegenüber jenen im normativ geltenden Kollektivvertrag oder in echten Betriebsvereinbarungen) kommen, sei es durch den Wechsel des Kollektivvertrages (mit der Folge des Entfalls bloß kollektivvertragsermächtigter Betriebsvereinbarungen), sei es bei Eingliederungen durch den Vorrang der (echten) Betriebsvereinbarungen des aufnehmenden Betriebes.

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