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F. Was gilt hinsichtlich der Betriebsvereinbarungen? (Schrank)

92. LfgJuli 2023

 

1. „Freie“ Betriebsvereinbarungen

Betriebsübergang

Betriebsvereinbarung

48
Diese ergänzen – soweit Vertragsmaterien „geregelt“ sind – bei Vollzug schlüssig gemäß den §§ 863, 914 ABGB die betroffenen Einzelarbeitsverträge (siehe Kapitel 40 Pkt. F).

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