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D. Welche Sozialversicherung bei Arbeit in mehreren EU-Staaten bzw. Entsendungen innerhalb EU/EWR? (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

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Zu diesem Themenkreis gelten seit 1. 5. 2010 die EG-VO 883/2004 und 987/2009. Die EG-VO haben absoluten Anwendungsvorrang. Anderes Recht darf nicht angewendet werden, auch § 3 ASVG nicht. Abweichungen nur mit Ausnahmebewilligung der beteiligten Staaten (Art. 16)!

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