Schrank, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (96. Lfg 2025) Auswirkungen auf die inhaltliche Gestaltung dieser Arbeitsmappe Rz 1111
Als erstem Rechtsanwender wird dem betrieblichen Praktiker nahezu Unmögliches an Rechtskenntnis abverlangt, dies ohne den Zeitvorteil der Behörden und Gerichte. Er soll rasch und von vornherein möglichst richtig handeln.