Diese grundsätzlichen
Haupt- und Nebenpflichten haben im Laufe der Entwicklung
eine immer stärkere Ergänzung und verfeinernde Ausformung und Präzisierung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung erfahren, zur Sicherung angemessener Entgelte ebenso wie zu entsprechenden Standards im Status der Arbeitnehmer und vor allem deren Rechten.