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Neues Gutachten für Wiederaufnahmsklage Rechtzeitigkeit und Fristenlauf? Gutachten als neue Tatsache? - OGH 17.1.2023, 10 ObS 82/22i

69. LfgJuni 2023

66.3.1.Nr.5

§ 502 Abs. 5 Z. 4 ZPO
§ 528 Abs. 2 Z. 2 ZPO
§ 530 Abs. 1 Z. 7 ZPO
§ 534 Abs. 1 und Abs. 2 Z 4 ZPO
§ 536 Z. 2, Z. 3 ZPO

1. Der Rechtsmittelzug ist bei Wiederaufnahmeklagen nicht anders gestaltet als im wiederaufzunehmenden Verfahren.

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