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Keine Wiederaufnahmegründe Neuses Gutachten (externes, hier des BASB bzw. SMS)? - OGH 24.7.2023, 10 ObS 24/23m

70. LfgOktober 2023

66.3.1.Nr.6

§ 530 ZPO
§ 40 BBG
§ 14 Abs. 1 Satz 2 BEinstG

1. Mit dem Verweis auf das Gutachten des BASB (mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70% in eklatantem Widerspruch zum sozialgerichtlichen Gutachten mit 20%, dann 10% und schließlich 0%) möchte der Versicherte (Wiederaufnahmskläger) die Unrichtigkeit des im Vorverfahren zur Unfallversicherung eingeholten Gutachtens und die fehlende Qualifikation der dort tätigen Sachverständigen dartun.

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