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Schlüssigkeit vor OGH Tatsachenfrage Neuerungsverbot schon in zweiter Instanz - OGH 28.5.2019, 10 ObS 62/19v

59. LfgFebruar 2020

66.3.1.Nr.3

§ 482 Abs. 2 ZPO

1. Mit der Berufung neu vorgelegte Urkunden (hier: zum Nachweis des eingeschränkten medizinischen Leistungskalküls) sind unbeachtlich, weil auch im Rechtsmittelverfahren in Sozialrechtssachen nach dem ASGG ausnahmslos das Neuerungsverbot des § 482 Abs. 2 ZPO gilt.

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