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Sachverständigengutachten - Wann sind die Ergebnisse bekämpfbar? - OGH 10.09.2012, 10 ObS 115/12b

38. LfgFebruar 2013

66.3.1.Nr.2

§ 272 ZPO

1. Ob noch ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen gewesen wäre, ist im Revisionsverfahren nicht überprüfbar, wenn angebliche Verfahrensmängel erster Instanz vom Berufungsgericht verneint wurden.

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