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Bindung an AMS-Arbeits(un)fähigkeitsgutachten? - OGH 29.9.2009, 10 ObS 138/09f

29. LfgFebruar 2010

66.3.1.Nr.1

§ 8 Abs. 3 AlVG
§ 272 ZPO

1. § 8 Abs. 3 AlVG, wonach die ärztlichen Gutachten des AMS und der Sozialversicherungsträger, soweit es sich um die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit handelt, „gegenseitig“ anzuerkennen sind, bindet die Gerichte nicht.

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