66.2.1.Nr.2
§ 502 ZPO
1. Wird die Entscheidung der zweiten Instanz auch auf eine selbständig tragfähige Hilfsbegründung gestützt, muss auch diese bekämpft werden.
66.2.1.Nr.2
§ 502 ZPO
1. Wird die Entscheidung der zweiten Instanz auch auf eine selbständig tragfähige Hilfsbegründung gestützt, muss auch diese bekämpft werden.
