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Voraussetzung regelmäßiger Anwesenheit - des Empfängers an der Abgabestelle? - OGH 24.1.2019, 9 ObA 138/18m

57. LfgJuni 2019

65.12.1.Nr.2

§ 2 Z. 4 ZustG
§ 13 Abs. 1 ZustG
§ 16 Abs. 1, 2 ZustG
§ 248 Abs. 2 ZPO

1. Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Einspruchsfrist ist die wirksame Zustellung des Zahlungsbefehls.

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