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Urteil und Berufungsfrist - Ersatzzustellung an Ehepartner bei vorübergehender Abwesenheit - OGH 18.9.2003, 8 ObA 61/03h

11. LfgFebruar 2004

65.12.1.Nr.1

§ 4 ZustG
§ 7 ZustG
§ 16 Abs. 1, 2 und 5 ZustG

1. Für jede der in § 4 ZustG genannten Abgabestellen, also auch für die Wohnung des Empfängers, ist zur Wirksamkeit einer Urteilszustellung Voraussetzung, dass sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält.

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