vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Inhaltliches: Absicherung gegen Arbeitsaufforderung? - OGH 22.2.2011, 8 ObA 95/10v

33. LfgJuni 2011

65.11.2.Nr.1

§ 6 Abs. 1 AngG
§ 1153 ABGB
§ 1155 ABGB
§ 381 Z 2 EO

1. Auch Feststellungsbegehren, die keiner Zwangsvollstreckung unterliegen, können durch Provisorialmaßnahmen gesichert werden, wenn hinter dem Feststellungsbegehren bedingte oder zukünftige Leistungsansprüche stecken.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!