65.12.2.Nr.1
§ 32 Abs. 3 JN
§ 42 JN
§ 116 ZPO
§ 121 Abs. 2 ZPO
§ 11 ZustG
§ 25 ZustG
1. Nach Berufung eines Staates auf die diplomatische Immunität steht in jeder Rechtssache für die Zustellung der Klage - mangels eines diese Frage regelnden Abkommens zwischen Österreich und dem betreffenden Staat - nur mehr der diplomatische Weg offen.

