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Zustellungen an Staaten und vergleichbare Immunitätsträger - OGH 7.5.2003, 9 ObA 14/03d

10. LfgOktober 2003

65.12.2.Nr.1

§ 32 Abs. 3 JN
§ 42 JN
§ 116 ZPO
§ 121 Abs. 2 ZPO
§ 11 ZustG
§ 25 ZustG

1. Nach Berufung eines Staates auf die diplomatische Immunität steht in jeder Rechtssache für die Zustellung der Klage - mangels eines diese Frage regelnden Abkommens zwischen Österreich und dem betreffenden Staat - nur mehr der diplomatische Weg offen.

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