65.11.1.Nr.1
§ 381 Z 2 EO
1. Kann ein begehrtes Feststellungsurteil Leistungsansprüche nach sich ziehen, können Sicherungsmaßnahmen auch ausnahmsweise im Zusammenhang mit einem Feststellungsbegehren angeordnet werden.
65.11.1.Nr.1
§ 381 Z 2 EO
1. Kann ein begehrtes Feststellungsurteil Leistungsansprüche nach sich ziehen, können Sicherungsmaßnahmen auch ausnahmsweise im Zusammenhang mit einem Feststellungsbegehren angeordnet werden.
