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Notwendiges Feststellungsinteresse, bloß strittiger Sachverhalt? - OGH 10.4.2003, 8 ObA 222/02h

10. LfgOktober 2003

65.7.3.Nr.2

§ 54 Abs. 2 ASGG

1. In einem Verfahren nach § 54 Abs. 2 ASGG ist es dem Antragsgegner verwehrt, dem Antrag durch einen auf Feststellung des gegenteiligen Rechtes oder Rechtsverhältnisses gerichteten Gegenantrag entgegen zu treten.

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