65.7.3.Nr.1
§ 54 Abs. 2 ASGG
1. Der Problemkreis, der im Rahmen von Verfahren gemäß § 54 Abs. 2 ASGG an den OGH herangetragen werden kann, ist nicht auf die Auslegung von Kollektivverträgen beschränkt, sondern kann arbeitsrechtliche Fragen jeder Art auf dem Gebiet der Arbeitsrechtssachen nach § 50 ASGG umfassen.

