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nach EuGH-Vorabentscheidung - OGH 26.1.2000, 9 ObA 291/99f

1. LfgNovember 2000

65.6.7.Nr.3

Art 119 EG-Vertrag
Gleichbehandlungs-RL 76/207/EWG

1. Eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften bindet sowohl das vorlegende Gericht als auch alle anderen Gerichte, die in derselben Sache zu entscheiden haben.

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