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Fristwidrige, sonst unstrittige Kündigung - OGH 12.1.2000, 9 ObA 259/99z

1. LfgNovember 2000

65.6.2.Nr.5

§ 46 Abs. 3 Z 1 ASGG
§ 1 AngG
§ 29 AngG
§ 508a Abs. 1 ZPO

1. Der OGH ist gemäß § 508a Abs. 1 ZPO an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der Revision nach § 45 Abs. 1 ASGG nicht gebunden.

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