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OGH 15.12.1999, 9 ObA 298/99k

1. LfgNovember 2000

65.6.2.Nr.4

§ 46 Abs. 3 Z 1 ASGG

1. War im Berufungsverfahren als Haupt- oder Vorfrage noch strittig, auf welche Art und zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet wurde, ist die Revision iSd § 46 Abs. 3 Z 1 ASGG auch dann zulässig, wenn diese Frage nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens ist.

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