65.6.2.Nr.3
§ 46 Abs. 3 Z 1 ASGG
§ 530 Abs. 1 Z 7 ZPO
1. Für die Zulässigkeit der Revision i.S. § 46 Abs. 3 Z 1 ASGG bleibt auch im Wiederaufnahmeverfahren der Umstand maßgeblich, dass über die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu entscheiden ist.

