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Auslegung von Betriebsvereinbarungen - OGH 26.5.2004, 9 ObA 63/04m

13. LfgOktober 2004

65.6.1.Nr.15

§ 502 Abs. 1 ZPO
§ 29 ArbVG

1. Liegt kein unvertretbares Auslegungsergebnis vor und hat die Auslegung für künftige Fälle keine Auswirkungen, ist die Revision auch dann unzulässig, wenn das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat.

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