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Auslegung von Kollektivvertragsbestimmungen - OGH 26.5.2004, 9 ObA 41/04a

13. LfgOktober 2004

65.6.1.Nr.14

§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Geht die Auslegung einer KollV-Bestimmung in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinaus, ist die Revision grundsätzlich zulässig.

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