65.6.1.Nr.13
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
§ 502 Abs. 1 ZPO
1. Die Auslegung einer in einem schriftlichen Vertrag enthaltenen Formulierung ist - auch wenn ähnliche Formulierungen häufig in Arbeitsverträgen enthalten sind - regelmäßig so einzelfallabhängig, dass sie keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs. 1 ZPO begründet, außer es wurden etwa die Auslegungsregeln des ABGB verletzt oder es liegt sonst eine ganz erhebliche Fehlbeurteilung im Einzelfall vor.

