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Unterbliebener Zulässigkeitsausspruch - OGH 20.12.2000, 9 ObA 292/00g

3. LfgJuli 2001

65.6.1.Nr.12

§ 46 Abs. 1 ASGG

1. Liegt kein Fall des § 46 Abs. 3 ASGG vor, stellt die Unterlassung des Ausspruches über die Zulässigkeit der Revision eine offenbare Unrichtigkeit dar, die vom Berufungsgericht nach § 419 ZPO berichtigt werden kann und muss.

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