65.6.1.Nr.16
§ 865 ABGB
§ 503 ZPO
1. Dem OGH kommt eine Funktion als Tatsacheninstanz nicht zu, insbesondere stellen Fragen der Beweiswürdigung keinen Revisionsgrund dar.
65.6.1.Nr.16
§ 865 ABGB
§ 503 ZPO
1. Dem OGH kommt eine Funktion als Tatsacheninstanz nicht zu, insbesondere stellen Fragen der Beweiswürdigung keinen Revisionsgrund dar.
