65.6.1.Nr.10
§ 46 Abs. 1 ASGG
1. Trotz Fehlens einer OGH-Rechtsprechung ist das Vorliegen einer iSd § 502 Abs. 1 ZPO bzw. § 46 Abs. 1 ASGG qualifizierten Rechtsfrage immer dann zu verneinen, wenn eine Rechtsfrage im Gesetz so eindeutig gelöst ist, dass nur eine Möglichkeit der Auslegung ernstlich in Betracht zu ziehen ist und Zweifel bei der Auslegung nicht entstehen können.

