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OGH 3.11.1999, 9 ObA 150/99w

1. LfgJuni 2000

65.6.1.Nr.9

§ 46 Abs. 1 ASGG

1. Ob die Richtlinie 89/391 EWG unmittelbar anzuwenden ist und alle Träger der Verwaltung einschließlich der Gemeinden und der sonstigen Gebietskörperschaften dazu verpflichtet sind, bildet keine Rechtsfrage im Sinn des § 46 Abs. 1 ASGG, wenn es um die Anwendung des § 333 ASVG geht, da aus deren Art 5 Abs. 4 nämlich kein Verbot des Haftungsausschlusses des § 333 ASVG abgeleitet werden kann, wie der OGH zu 8 ObA 324/98z bereits entschieden hat.

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