65.6.1.Nr.8
§ 46 Abs. 1 ASGG
1. Geht die Bedeutung der Verträge, die jemand mit freien Mitarbeitern abschließt, über den Einzelfall hinaus, ist die Revision gemäß § 46 Abs. 1 ASGG zulässig.
65.6.1.Nr.8
§ 46 Abs. 1 ASGG
1. Geht die Bedeutung der Verträge, die jemand mit freien Mitarbeitern abschließt, über den Einzelfall hinaus, ist die Revision gemäß § 46 Abs. 1 ASGG zulässig.
