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OGH 28.1.1999, 8 ObA 163/98y

1. LfgJuni 2000

65.6.1.Nr.4

§ 46 Abs. 1 ASGG
§ 2 Abs. 1 und 4 EFZG

1. Liegt zu einer Rechtsfrage nur eine Entscheidung des OGH vor, die in der Lehre auf Ablehnung gestoßen ist (hier 8 ObA 2132/96d) und gegen die der Revisionswerber beachtliche Argumente ins Treffen führt, ist die außerordentliche Revision gemäß § 46 Abs. 1 ASGG zulässig.

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