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Überschießende „Beweis“-Feststellungen unzulässig! - OGH 25.1.2022, 8 ObA 5/22a

66. LfgJuni 2022

65.4.2.Nr.2

§ 87 ASGG

1. Behauptete Mängel des Verfahrens erster Instanz (hier: fehlende prozessuale Anleitung der anwaltlich vertretenen Beklagten sowie Unterbleiben nicht beantragter Beweisaufnahmen), die das Berufungsgericht behandelt und für nicht berechtigt erachtet hat, können im Revisionsverfahren nicht neuerlich geltend gemacht werden.

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