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Wirkungsbereich der Belegschaftsorgane Betriebsausschuss - OGH 4.5.2006, 9 ObA 60/05x

19. LfgOktober 2006

65.3.3.Nr.1

§ 76 Abs. 1 ArbVG
§ 113 Abs. 2 ArbVG
§ 50 Abs. 2 ASGG
§ 53 Abs. 1 ASGG
§ 54 Abs. 1 ASGG

1. Der Betriebsausschuss ist gemäß § 53 Abs. 1 ASGG als Organ der Arbeitnehmerschaft parteifähig und daher im Rahmen seines Wirkungsbereichs auch zu Feststellungsklagen gemäß § 54 Abs. 1 ASGG aktiv und passiv legitimiert.

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