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Arbeitsrechtssachen und BR-Umlagen: Kollektivrechtliche Natur eines Einbehaltsstreits? - OGH 14.2.2024, 9 ObA 102/23z

72. LfgJuni 2024

65.3.2.Nr.10

§ 50 Abs. 1 Z 1 u. 2, Abs. 2 ASGG
§ 53 Abs. 1 ASGG
§ 54 Abs. 1 Satz 1 ASGG
§ 73 Abs. 3 ArbVG
§ 74 ArbVG

1. Arbeitsrechtssachen nach § 50 Abs. 1 ASGG sind die in Z 1 bis 9 leg cit aufgezählten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

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