65.3.2.Nr.9
§ 54 Abs. 1 ASGG
§ 228 ZPO
1. Auch eine betriebliche Kollektivklage setzt das Vorliegen eines rechtlichen Interesses ua voraus, das sich unmittelbar aus dem streitigen Rechtsverhältnis ergibt und tatsächlich geeignet ist, die Beeinträchtigung der Rechtssphäre durch den Gegner zu verhindern oder zu beenden.

