65.3.3.Nr.2
§ 54 Abs. 1 und 2 ASGG
1. Betriebliche Kollektivklagen nach § 54 Abs. 1 ASGG müssen aktive Arbeitnehmer des Betriebs betreffen.
65.3.3.Nr.2
§ 54 Abs. 1 und 2 ASGG
1. Betriebliche Kollektivklagen nach § 54 Abs. 1 ASGG müssen aktive Arbeitnehmer des Betriebs betreffen.
