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Betriebsübung - Feststellungsinteresse Auch bei ablösenden nachfolgenden Individualvereinbarungen? Kollektives Anfechtungs- statt Feststellungsrecht? - OGH 17.12.2018, 9 ObA 112/18p

57. LfgJuni 2019

65.3.2.Nr.6

§ 863 ABGB
§ 870 ABGB
§ 871 ABGB
§ 54 Abs. 1 ASGG

1. Feststellungen zu einer betrieblichen Übung (im Anlassfall: zu einer bezahlten Ruhepause) sind bei kollektiven Feststellungsklagen nur dann relevant, wenn die für eine Feststellungsklage nach § 54 Abs. 1 ASGG erforderliche Betroffenheit von mindestens drei Arbeitnehmern des Betriebs oder Unternehmens erfüllt wäre.

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