65.3.2.Nr.6
§ 863 ABGB
§ 870 ABGB
§ 871 ABGB
§ 54 Abs. 1 ASGG
1. Feststellungen zu einer betrieblichen Übung (im Anlassfall: zu einer bezahlten Ruhepause) sind bei kollektiven Feststellungsklagen nur dann relevant, wenn die für eine Feststellungsklage nach § 54 Abs. 1 ASGG erforderliche Betroffenheit von mindestens drei Arbeitnehmern des Betriebs oder Unternehmens erfüllt wäre.

