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VorKonkretisierungserfordernisse - OGH 13.9.2001, 8 ObA 118/01p

5. LfgFebruar 2002

65.3.2.Nr.1

§ 50 Abs. 1 ASGG
§ 54 Abs. 1 ASGG

1. Der Begriff des Rechtes oder Rechtsverhältnisses im Sinne des § 54 Abs. 1 ASGG kann nur eine bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt gegebene und konkretisierte rechtlich geregelte Beziehung von Personen untereinander oder von Personen zu einem Gegenstand bzw. die rechtlichen Folgen einer solchen Rechtsbeziehung umfassen.

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