65.2.1.Nr.1
§ 17 Abs. 1a, Abs. 2 PTSG
§ 1157 ABGB
§ 44 BDG
§ 1 Abs. 1 PBVG
1. Streitigkeiten aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis von Beamten, die der Österreichischen Post AG zugewiesen wurden, sind allein im Verwaltungsweg auszutragen.
65.2.1.Nr.1
§ 17 Abs. 1a, Abs. 2 PTSG
§ 1157 ABGB
§ 44 BDG
§ 1 Abs. 1 PBVG
1. Streitigkeiten aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis von Beamten, die der Österreichischen Post AG zugewiesen wurden, sind allein im Verwaltungsweg auszutragen.
