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Fehlende inländische Gerichtsbarkeit (Immunität) Internationale Organisation als Arbeitgeberin? - OGH 27.5.2021, 9 ObA 56/21g

64. LfgOktober 2021

65.1.2.Nr.11

Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 9 und 10 Amtssitzabkommen
BGBl 1974/382 idF BGBl III 2010/108
Art. 6 Abs. 1, Art. 13 EMRK
Art. 1 ZPEMRK

1. Die Befreiung internationaler Organisationen und ihrer Vermögen von nationaler Gerichtsbarkeit (Immunität) ergibt sich regelmäßig aus den einschlägigen internationalen Abkommen oder den zwischen ihnen und der Republik geschlossenen Amtssitzabkommen.

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