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Gerichtsbesetzung - Befangenheit von Richtern? - OGH 27.2.2020, 8 ObA 47/19y

61. LfgOktober 2020

65.1.2.Nr.10

§ 19 Z. 2 JN
§ 25 JN
§ 22 Abs. 2 GOG

1. Nach § 19 Z 2 JN kann ein Richter abgelehnt werden, wenn ein zureichender Grund vorliegt, seine Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen.

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