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Bekämpfung nach Streitanhängigkeit und Bejahung der Zuständigkeit Möglich oder Rechtsmittelausschluss? - OGH 24.4.2020, 8 ObA 17/20p

61. LfgOktober 2020

65.1.2.Nr.9

§ 45 JN
§ 4 Abs. 1 Z 1 lit. a ASGG
§ 37 ASGG
§ 50 ASGG

1. Der Senat hält an 8 ObA 9/18h fest, dass sich die Anfechtbarkeit einer Entscheidung, mit der gleichzeitig untrennbar sowohl über die sachliche Zuständigkeit als auch über die Gerichtsbesetzung nach § 37 ASGG und die Anwendung des ASGG entschieden wird, nach jenem Entscheidungsgegenstand richtet, für den das Gesetz den weitergehenden Rechtsschutz gewährt (vgl auch § 514 ZPO).

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