65.1.2.Nr.4
§ 50 Abs. 1 Z 1 2. Fall ASGG
§ 1 StellenbesetzungsG
§ 2 Abs. 3 StellenbesetzungsG
1. Der Begriff der Arbeitsrechtssachen im ASGG ist weit auszulegen, wobei der behauptete Anspruch, dessen Wahrheit und Richtigkeit für den Zweck der Zuständigkeitsprüfung vorerst zu unterstellen ist.

