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Rechtsweg: Dienstfreistellung von an andere Rechtsträger zugewiesenen Beamten? - OGH 28.7.2010, 9 ObA 64/10t

31. LfgOktober 2010

65.1.2.Nr.3

§ 8 Abs. 1 Z 1 Spanische Hofreitschule-Gesetz

1. Streitigkeiten aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis von Beamten sind im Verwaltungsweg auszutragen, wenn nach dem Inhalt der Klage kein privatrechtlicher Anspruch erhoben wird bzw. die geltend gemachten Ansprüche ihrer Natur nach mit dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis untrennbar verbunden sind.

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