65.1.2.Nr.2
§ 301 EO
§ 1295 ABGB
§ 1 ASGG
§ 10 ASGG
§ 37 Abs. 1 ASGG
§ 104 Abs. 3 JN
1. Für Drittschuldner-Schadenersatzklagen ist nach stRsp das Arbeitsgericht nicht zuständig, weil der Anspruch mit der gepfändeten Forderung (Entgeltforderung des Arbeitnehmers) in keinem rechtlichen Zusammenhang steht.

