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Drittschuldnerprozesse? - OGH 11.10.2007, 8 ObA 51/07v

23. LfgMärz 2008

65.1.2.Nr.2

§ 301 EO
§ 1295 ABGB
§ 1 ASGG
§ 10 ASGG
§ 37 Abs. 1 ASGG
§ 104 Abs. 3 JN

1. Für Drittschuldner-Schadenersatzklagen ist nach stRsp das Arbeitsgericht nicht zuständig, weil der Anspruch mit der gepfändeten Forderung (Entgeltforderung des Arbeitnehmers) in keinem rechtlichen Zusammenhang steht.

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