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Besondere Gerichtsstände und JN-Gerichtsstände - OGH 27.11.2012, 8 ObA 65/12k

39. LfgJuni 2013

65.1.1.Nr.2

§ 4 Abs. 1 Z 1 lit. c, 2, 3 und 4 ASGG
§ 9 Abs. 1 ASGG
§ 1 Abs. 4 NÖ-LVBG
Art. 21 B-VG
§ 104 JN

1. Einer NÖ Landesvertragsbediensteten wäre der in Anspruch genommene Arbeitsort-Gerichtsstand nach § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c ASGG nur dann verwehrt, wenn § 1 Abs. 4 NÖ-LVBG einen Zwangsgerichtsstand begründen würde.

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