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Zuständigkeitsvereinbarung für Österreich? Genügt „Durchsetzung nach österr. Recht“? - OGH 30.6.2010, 9 ObA 48/10i

31. LfgOktober 2010

65.1.1.Nr.1

Art. 23 Abs. 1 lit. a EuGVVO

1. Art. 23 Abs. 1 EuGVVO über Gerichtsstandsvereinbarungen entspricht im Wesentlichen der in Art. 17 EuGVÜ enthaltenen Vorgängerbestimmung.

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